Oz+ und Ozem+ im Faktencheck: Was hinter den Abnehmkapseln steckt
Zwei Produktnamen, dieselbe Rezeptur, dieselbe Preisstaffel und Verkaufsseiten, die den Namen echter Apotheken tragen. Wir haben uns angesehen, wer da eigentlich verkauft, und die Antwort steht in den Impressen.
Was ist Oz+, und was ist Ozem+?
Oz+ und Ozem+ sind Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform, die als Unterstützung von Stoffwechsel und Energiehaushalt beworben werden. Nach den Zutatenlisten der Verkaufsseiten handelt es sich um dieselbe Rezeptur unter zwei Namen. Ein Arzneimittel ist keines von beiden, und mit dem Wirkstoff aus Ozempic hat die Kapsel nichts zu tun.
Fangen wir mit der Verwechslung an, die dieses ganze Feld trägt. Die Namen klingen nach dem bekanntesten Abnehmmedikament der letzten Jahre. In der Kapsel steckt aber kein Semaglutid, kein Tirzepatid und überhaupt kein verschreibungspflichtiger Wirkstoff, sondern eine Mischung aus Pflanzenextrakten, Aminosäuren und Zink. Wer nach einer Tablettenform der Spritze sucht, ist hier falsch. Was es in dieser Richtung tatsächlich gibt und was daran verschreibungspflichtig ist, steht in unserem Beitrag zu Ozempic zum Abnehmen.
Geschrieben wird das Mittel als Oz+, Oz Plus, Ozem+ oder Ozem Plus. Eine der Testseiten, die weit oben in den Suchergebnissen steht, formuliert das selbst so: das Produkt werde im Netz auch als Oz+, Ozem Plus oder Ozem+ gesucht. Wir haben die Zutatenlisten der Verkaufsseiten nebeneinandergelegt, und sie decken sich bis auf einen einzigen Bestandteil.
| Bestandteil laut Verkaufsseite | Oz+ | Ozem+ |
|---|---|---|
| Spirulina | ja | ja |
| Matcha | ja | ja |
| L-Carnitin | ja | ja |
| L-Arginin | ja | ja |
| Leucin, Isoleucin, Valin | ja | ja |
| Zink | ja | ja |
| Bockshornklee-Extrakt | ja | ja |
| Capsicum-Extrakt | ja | ja |
| Apfelessig-Extrakt | nein | ja |
| Menge je Tagesdosis angegeben | nein | nein |
| Hersteller genannt | nein | nein |
Der letzte Punkt in dieser Tabelle ist der wichtigste, und er kommt später noch einmal. Eine Seite dazu erklärt sogar ausdrücklich, die dargestellten Inhaltsstoffe stammten aus der Produktbeschreibung und dienten der Orientierung. Das ist eine bemerkenswerte Formulierung für ein Produkt, das man kaufen und schlucken soll.
Wurde Oz+ in „Die Höhle der Löwen" vorgestellt?
Dafür gibt es keinen Beleg. In der Sendung wurde nie ein Abnehmmittel dieser Art von einem Investor unterstützt. Die Verbraucherzentrale führt Hinweise auf angebliche Auftritte in „Die Höhle der Löwen" ausdrücklich als Muster gefälschter Werbung für Nahrungsergänzungsmittel.
Diese Masche ist inzwischen so gut dokumentiert, dass sie fast schon ein eigenes Genre ist. Die Verbraucherzentrale beschreibt in ihrem Beitrag mit Stand 6. August 2026, wie Namen und Gesichter bekannter Personen ohne deren Erlaubnis benutzt werden, und nennt dabei unter anderem Uschi Glas, Beatrice Egli, Maite Kelly, Barbara Schöneberger, Sonya Kraus, Dieter Bohlen, Caren Miosga, Sandra Maischberger und Markus Lanz. Die Werbemittel dazu sind erfundene Zeitschriftenartikel, gefälschte Beiträge in sozialen Netzwerken sowie Fotos und Videos aus dem Rechner.
Interessant ist, was das mit den Suchanfragen macht. In den Anfragen, über die Leserinnen und Leser bei uns landen, taucht der Name eines der Investoren der Sendung direkt neben dem Produktnamen auf. Es sucht also jemand gezielt nach einer Verbindung, die es nach allem, was wir finden konnten, nicht gibt. Genau das ist der Punkt, an dem eine Anzeige ihre Arbeit schon getan hat. Welche Produkte in diesem Umfeld sonst noch kursieren, haben wir im Faktencheck zu den Höhle-der-Löwen-Abnehmprodukten gesammelt.
Wichtig zur Einordnung: Aus der gefälschten Werbung folgt nicht automatisch etwas über das Produkt selbst. Die Anzeigen stammen in aller Regel von Dritten, nicht vom Anbieter. Wir trennen das hier bewusst: erst die Werbung, dann der Verkäufer, dann der Inhalt.
Wer verkauft Oz+, und wem gehören diese Apotheken-Seiten?
Wir haben zwei der Verkaufsseiten geöffnet, die in den Suchergebnissen ganz oben stehen. Beide tragen den Namen einer Apotheke. Beide haben ein wortgleiches Impressum, in dem nur die Domain und die E-Mail-Adresse ausgetauscht sind. Eine ladungsfähige Anschrift nennt keines von beiden.
Das ist der Teil der Recherche, an dem es unangenehm konkret wird. Eine der Seiten heißt im Titel, im Fußbereich und in ihrem Urheberrechtsvermerk nach einer real existierenden deutschen Apotheke. Und im Fließtext derselben Seite steht wörtlich, sie sei ein unabhängiges Informationsportal rund um Wohlbefinden, Nahrungsergänzungsmittel und natürliche Gesundheitslösungen und stehe in keiner Verbindung zur früheren Website dieser Apotheke.
Beides gleichzeitig. Der Name einer Apotheke im Titel, und im Kleingedruckten der Hinweis, dass man mit dieser Apotheke nichts zu tun hat. Meine Einschätzung dazu: Wer den Namen eines fremden Betriebs im Seitentitel führt und die Distanzierung in den Fließtext schreibt, verlässt sich darauf, dass niemand beides zusammen liest.
Die zweite Seite trägt den Namen einer anderen Apotheke, und ihr Impressum ist Wort für Wort dasselbe. Sechs Abschnitte, gleiche Überschriften, gleiche Sätze, gleiches WordPress-Theme, gleiche Warenkategorien im Fußbereich, sogar dieselbe Schreibweise der Kontaktadresse. Was sich unterscheidet, sind zwei Zeichenketten: die Domain und die Mailadresse davor.
| Geprüft am 3. August 2026 | Seite A | Seite B |
|---|---|---|
| Domain trägt den Namen einer Apotheke | ja | ja |
| Name im Impressum genannt | nur der Apothekenname | gar keiner |
| Ladungsfähige Anschrift | fehlt | fehlt |
| Handelsregister, Umsatzsteuer-ID | fehlt | fehlt |
| Verantwortlicher benannt | fehlt | fehlt |
| Impressumstext identisch zur jeweils anderen Seite | ja | ja |
| Warenkategorien im Fußbereich | Gewichtsmanagement, Gesundheit, CBD, Tiergesundheit | dieselben |
Dazu kommt ein Satz, der in beiden Impressen steht und den man zweimal lesen sollte: Die Website verkaufe keine Produkte direkt, sie stelle nur Informationen bereit, Käufe würden ausschließlich auf externen Plattformen getätigt. Auf denselben Seiten gibt es einen Menüpunkt Online Shop, Preise, eine Versandrichtlinie, eine Zahlungsrichtlinie und ein Rückgaberecht. Im Fußbereich steht außerdem, die Website könne Affiliate-Links enthalten.
Ein Anbieter im rechtlichen Sinn ist damit auf keiner der beiden Seiten greifbar. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu: „Achten Sie vor einem Kauf bitte unbedingt auf das Impressum." In diesem Fall führt genau das ins Leere.
Wie belastbar ist der „Oz+ Test 2026" aus den Suchergebnissen?
Der Testbericht, der zu Oz+ am häufigsten auftaucht, stammt von einer Website ohne jede Impressumsangabe. Die Seite gibt sich zugleich in ihrem eigenen Quelltext als ein reales, börsennotiertes deutsches Unternehmen aus, das unter diesem Namen längst nicht mehr firmiert.
Der Bericht liest sich professionell. Es gibt eine Autorenzeile mit Berufsbezeichnung, ein Veröffentlichungsdatum und die Aussage, man habe die Formel vier Wochen getestet. Wir haben dann die Impressumsseite dieser Domain aufgerufen. Sie liefert einen HTTP-Status 200, sie existiert also. Und sie enthält keinen Namen, keine Anschrift, keine E-Mail-Adresse, keine Handelsregisternummer und keine Angabe zu einem Verantwortlichen. Sichtbar sind nur das Menü und eine alphabetische Liste weiterer Testberichte.
Diese Liste ist für sich genommen aufschlussreich. Sie führt neben Oz Plus unter anderem ein Nackenkissen, einen Detox-Tee, ein Berberin-Pflaster, einen Nagelpilzstift, einen Badreiniger, einen Ofenreiniger, einen TV-Stick und ein Massagegerät. Ein Testportal, das in dieser Breite arbeitet, testet nichts, es sortiert Produktnamen.
Der Fund, der uns am längsten beschäftigt hat: Im maschinenlesbaren Teil derselben Domain steht eine Organisationsbeschreibung, die zu einem völlig anderen, real existierenden Unternehmen gehört, samt Anschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Handelsregisternummer. Unter dem dort angegebenen Namen firmiert dieses Unternehmen seit Jahren nicht mehr. Diese Angaben sind für Besucher unsichtbar und richten sich an Suchmaschinen. Wir nennen das Unternehmen hier nicht, weil nach unserem Eindruck sein Name benutzt wurde und nicht sein Betreiber handelt.
Ich sage bewusst nicht, wer diese Seite betreibt, weil ich es nicht weiß und niemand es dort hinschreibt. Genau das ist ja das Ergebnis. Was ich sagen kann: Ein Testbericht, dessen Herausgeber sich nicht ermitteln lässt, ist als Kaufentscheidungsgrundlage wertlos. Die Verbraucherzentrale weist im selben Zusammenhang auf gefälschte Rezensionen bei Nahrungsergänzungsmitteln hin.
Auf einer der Verkaufsseiten fällt das übrigens noch krasser auf. Dort stehen fünf Kundenstimmen mit jeweils fünf Sternen im Text, und im Bewertungsbereich derselben Seite steht, dass es noch keine Bewertungen gibt. Beides auf einem Bildschirm.
Was steckt in den Kapseln, und was davon ist belegt?
Die Zutaten sind bekannt, die Mengen nicht. Keine der Verkaufsseiten nennt, wie viel Milligramm je Tagesdosis enthalten sind. Ohne Menge lässt sich zu keinem einzigen Bestandteil beurteilen, ob eine gesundheitsbezogene Aussage überhaupt zulässig wäre.
In der EU sind gesundheitsbezogene Angaben genehmigungspflichtig und an einen zugelassenen Wortlaut sowie an eine Mindestmenge gebunden. Für Zink existieren solche zugelassenen Aussagen, etwa zum normalen Stoffwechsel von Makronährstoffen. Keine davon betrifft Gewichtsabnahme. Für pflanzliche Extrakte wie Bockshornklee oder Capsicum liegen die Anträge seit Jahren unbewertet auf Halde, weshalb man dazu belastbar gar nichts sagen kann. Dieselbe Lage haben wir schon beim Faktencheck zu Wego 6 beschrieben, und die Zutatenliste dort ähnelt dieser hier bis in die Reihenfolge.
Am aussagekräftigsten ist L-Carnitin, weil es dazu eine Entscheidung gibt. Die europäische Lebensmittelbehörde hat den beantragten Zusammenhang zwischen L-Carnitin und einem normalen Fettstoffwechsel als wissenschaftlich nicht gesichert zurückgewiesen. Die Verbraucherzentrale fasst es in ihrem Beitrag mit Stand 14. Januar 2026 so zusammen: Eine Extraportion könne weder den Gehalt im Muskel erhöhen noch die Fettverbrennung ankurbeln. Dort steht auch die Zahl, die das Verhältnis klarmacht: Der normale Tagesbedarf liegt bei etwa 16 Milligramm, beworben werden von Herstellern häufig 3 Gramm.
Der rechtliche Rahmen, den fast niemand erklärt: Nahrungsergänzungsmittel brauchen in Deutschland keine Zulassung. Wer eines verkaufen will, muss es beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anzeigen. Das Amt prüft dabei weder Wirksamkeit noch Sicherheit noch die Kennzeichnung. Die Empfangsbestätigung über diese Anzeige ist genau das, eine Empfangsbestätigung, und kein Prüfsiegel. Verantwortlich für die Einhaltung des Lebensmittelrechts bleibt allein der Unternehmer.
Das erklärt auch, warum solche Produkte so schnell entstehen können. Es gibt keine Hürde, die vorher genommen werden müsste. Die Kontrolle setzt erst ein, wenn das Produkt schon im Verkauf ist.
Was kostet Oz+ wirklich?
Zwischen 36 und 54,90 Euro für eine Monatspackung, je nachdem welche Seite man aufruft und an welcher Stelle derselben Seite man nachsieht. Auf einer Verkaufsseite standen am selben Tag oben 36 Euro als reduzierter Preis und weiter unten 49,95 Euro für dieselbe Packungsgröße.
Die Staffelung ist auf beiden Seiten dieselbe: eine Packung für den ersten Monat, zwei für 79,95 Euro, drei für 109,95 Euro. Darüber liegt jeweils eine Rabattanzeige, die von 79 Euro auf 36 Euro heruntergeht. Bei Ozem+ war der Einzelpreis mit 54,90 Euro angegeben, bei Oz+ mit 49,95 Euro, bei identischer Zwei- und Dreimonatsstaffel darüber.
Ein dauerhaft angezeigter Streichpreis, der auf jeder Seite und zu jedem Zeitpunkt derselbe ist, sagt wenig über eine echte Preissenkung. Und ein Einzelpreis, der sich innerhalb einer Seite widerspricht, sagt etwas über die Sorgfalt, mit der diese Seite gebaut wurde.
Ist Oz+ Betrug?
Diese Frage können wir nicht beantworten, und wir behaupten es auch nicht. Was sich überprüfen lässt, ist etwas anderes: Es fehlen Mengenangaben, ein Hersteller, eine ladungsfähige Anschrift und ein nachvollziehbarer Wirksamkeitsnachweis. Wer unter diesen Bedingungen bestellt, kann im Streitfall niemanden greifen.
Diese Formulierung ist bewusst gewählt. Ob jemand vorsätzlich täuscht, entscheidet ein Gericht und nicht eine Website. Was wir tun können, ist zu beschreiben, was da ist und was fehlt, und das haben wir oben Punkt für Punkt getan. Aus meiner Sicht reicht das für eine klare Empfehlung: Ich würde hier nicht bestellen, und zwar nicht wegen der Zutaten, sondern wegen der fehlenden Rückwärtsspur. Ein Produkt, dessen Hersteller nirgends steht, ist im Reklamationsfall ein Produkt ohne Gegenüber.
Die Suchanfragen zeigen, dass viele Menschen genau an dieser Stelle sind. Die Anfragen mit den Wörtern Betrug, Fake und seriös haben in unseren eigenen Zahlen eine fast doppelt so hohe Klickrate wie die reine Produktsuche. Es sucht also niemand blind nach dem Mittel, sondern nach einer Bestätigung des eigenen Misstrauens. Dieses Misstrauen ist begründet.
Stellungnahme und Korrekturen: Dieser Beitrag beschreibt ausschließlich, was wir am 3. August 2026 auf öffentlich zugänglichen Seiten selbst vorgefunden haben, dazu die unten genannten Quellen. Angebote und Seiteninhalte können sich seither geändert haben. Sollten Anbieter, Hersteller oder Betriebe, deren Name auf solchen Seiten verwendet wird, dazu Stellung nehmen oder eine Angabe richtigstellen wollen, nehmen wir das auf und korrigieren. Der Weg dafür steht auf unserer Kontaktseite.
Woran erkennst du solche Angebote selbst?
An fünf Prüfungen, die zusammen keine zwei Minuten dauern. Impressum lesen, Hersteller suchen, Mengenangaben suchen, den angeblichen Testbericht auf seinen Herausgeber prüfen und den Preis an zwei Stellen derselben Seite vergleichen. Fällt eine davon durch, ist Vorsicht angebracht.
Die Zwei-Minuten-Prüfung
- Impressum aufrufen. Steht dort ein Name einer natürlichen Person oder einer Firma, eine Straße mit Hausnummer und ein Ort? Fehlt die Anschrift, kannst du im Streitfall niemanden anschreiben. Ein Impressum, das nur aus einer E-Mail-Adresse besteht, ist keines.
- Nach dem Hersteller suchen. Auf jedem Lebensmittel muss stehen, wer es in Verkehr bringt. Findest du auf der Verkaufsseite keinen Herstellernamen, weißt du nicht einmal, aus welchem Land die Kapsel kommt.
- Mengen prüfen. Ohne Milligrammangabe je Tagesdosis ist die Zutatenliste eine Aufzählung von Wörtern. Zwei Milligramm Spirulina und zweihundert stehen in derselben Liste gleich prominent.
- Den Testbericht umdrehen. Klick nicht auf das Ergebnis, sondern auf das Impressum der Testseite. Wenn dort niemand steht, ist der Test kein Test. Prüf außerdem, ob dasselbe Portal auch Ofenreiniger und Nagelpilzstifte bewertet.
- Preis zweimal lesen. Oben und unten auf derselben Seite. Widersprechen sich die Zahlen, wurde die Seite aus Bausteinen zusammengesetzt und nicht gepflegt.
Diese fünf Punkte funktionieren unabhängig vom Produktnamen. Genau darin liegt ihr Wert, denn die Namen wechseln schneller, als irgendjemand Faktenchecks schreiben kann. Dasselbe Bauprinzip haben wir bei den GLP-Formula-Kapseln und bei Wego 6 gefunden, und es wird nicht das letzte Mal gewesen sein.
Was hilft stattdessen?
Ein Kaloriendefizit, das du über Monate durchhältst. Das ist der Mechanismus hinter jeder Methode, die funktioniert, egal ob sie Low Carb, Intervallfasten oder Meal Prep heißt. Alles andere ist die Frage, mit welcher Ernährung dir dieses Defizit am wenigsten wehtut.
Wenn das Essen zum Problem wird: Wer ständig an Kalorien denkt, Mahlzeiten auslässt oder das eigene Essverhalten nicht mehr steuern kann, sollte sich Unterstützung holen. Das Beratungstelefon zu Essstörungen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit ist unter 0221 892031 erreichbar, montags bis donnerstags von 10 bis 22 Uhr und freitags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr. Informationen und Adressen stehen auf essstoerungen.bioeg.de. Diese Seite ersetzt keine Beratung und keine Behandlung.
Das klingt unspektakulär, und deshalb verkauft es sich schlecht. Ein Kapselprodukt verspricht eine Abkürzung, und Abkürzungen sind das Einzige, was in diesem Markt wirklich gehandelt wird. Wenn du wissen willst, wie hoch dein Defizit sein müsste, rechne es aus statt zu schätzen: unser Rechner für das Kaloriendefizit braucht ein paar Angaben und liefert eine Zahl, mit der du arbeiten kannst.
Und wenn dich interessiert, was an den pflanzlichen Sättigungshelfern tatsächlich dran ist, ohne Werbeversprechen: Das haben wir für Berberin, Flohsamen und Konsorten in Natürliches Ozempic? durchgesehen. Kurze Vorwegnahme: Ein paar davon können bei der Sättigung helfen, und keiner kommt in die Nähe dessen, was die Anzeigen behaupten. Für die Mittel, die es rezeptfrei in Apotheken gibt, haben wir eine eigene Übersicht zu Tabletten zum Abnehmen.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Vorsicht, Fake-Werbung: Prominente als Lockvögel für Nahrungsergänzungsmittel, Stand 6. August 2026.
- Verbraucherzentrale: Ohne L-Carnitin keine Fettverbrennung?, Stand 14. Januar 2026, mit der Einordnung der abgelehnten Health Claims durch die europäische Lebensmittelbehörde.
- Verbraucherzentrale: Wie sind Nahrungsergänzungsmittel geregelt?
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Keine Zulassung von Nahrungsergänzungsmitteln notwendig.
- Eigene Abrufe der Verkaufs- und Testseiten am 3. August 2026 sowie der Impressen dieser Seiten. Die Seiten werden hier bewusst nicht verlinkt.
Häufige Fragen zu Oz+ und Ozem+
Hinweis: Die Informationen auf dieser Website ersetzen keine professionelle medizinische Beratung. Sprich vor der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln und vor Beginn einer Diät mit deiner Ärztin oder deinem Arzt, besonders bei Vorerkrankungen, in der Schwangerschaft und Stillzeit oder wenn du Medikamente einnimmst. Die hier beschriebenen Einordnungen beruhen auf den genannten Quellen, individuelle Ergebnisse können abweichen.